Verpackungsmaterial mit dem Vermerk "lebensmittelecht" oder "lebensmitteltauglich" darf im direkten Kontakt mit Lebensmitteln ohne gesundheitliche Bedenken verwendet werden. Die gleiche Bedeutung gilt für "lebensmittelrechtlich zugelassen".
Des Weiteren sollen weder der Geschmack noch der Geruch der Lebensmittel durch das Material beeinträchtigt werden.
Gibt es gesetzliche Regelungen?
Für den Begriff „lebensmittelecht“ gibt es keine amtliche Definition. Alle Verpackungsmaterialien, die im direkten Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt werden, gilt die „Rahmenverordnung“ (EG) Nr. 1935/2004 VG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.
Diese Rahmenverordnung Nr. 1935/2004 VG bedeutet, dass von den Verpackungsmaterialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unter normalen und vorausschaubaren Verwendungsbedingungen keine oder nur so geringe Mengen an stofflichen Bestandteilen auf die Lebensmittel übergehen dürfen, dass
1. die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird.
2. keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel eintritt.
3. das die Lebensmittel weder im Geschmack noch im Geruch beeinträchtigt werden.
Übrigens wird der Übergang von Stoffen aus Verpackungsmaterial auf Lebensmittel „Migration“ genannt.
Für alle Materialien wie z. B. Kunststoffe, Folien, Gummi, Aluminium, Styropor, Papier oder Karton usw., die als Verpackung für Lebensmittel verwendet werden können, gilt diese Rahmenverordnung.
Welcher Kunststoff ist lebensmittelecht?
Besonders für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, gilt zusätzlich zu der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 VG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union die Verordnung 10/2011/EU. Diese Verordnung schreibt vor, dass die Hersteller von Kunststoffverpackungen deren Lebensmitteleignung über einen Migrationstest nachweisen müssen.
Mit einer Konformitätserklärung bestätigen die Hersteller von Kunststoffverpackungen, dass diese den rechtlichen Vorschriften für einen direkten Kontakt mit Lebensmitteln entspricht. Alle bei uns eingesetzten Rohstoffe verfügen über eine entsprechende FDA-Zulassung. Mit unserer sogenannten Konformitätserklärung bestätigen wir Ihnen als Hersteller einer Verpackung, dass diese den rechtlichen Vorschriften für einen direkten Lebensmittelkontakt entspricht.